Vorsorgevollmacht


Bedeutung

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsogevollmacht wird meist ergänzend zur Patientenverfügung verfasst. Sie kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.

Das in der Vorsorgevollmacht beinhaltete Betreuungsrecht dient im Allgemeinen dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Häufig wird die Vorsorgevollmacht beim Eintreten einer Pflegebedürftigkeit erstellt. Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, können Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt.

Es wird empfohlen, dass bei Bedarf neben einer Patientenverfügung stets auch die Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht. Weitere Informationen und Formulare zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz: 
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

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