Die Sozialhilfe nach dem SGB XII regelt die Hilfeleistungen für in Not geratene Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII haben. Das SGB XII hat dabei den Anspruch, eine Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, also hilfebedürftige Menschen so schnell wie möglich wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu machen. Es hat zudem die wichtige Aufgabe, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Das gesamte Sozialgesetzbuch XII finden Sie hier.