Mit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI hat jeder Bürger die Möglichkeit, einen Versicherungsschutz für den Fall einer längerfristigen und ausgeprägten Pflegebedürftigkeit zu erhalten. Das SGB XI erhält die Regelungen für die Ambulante Pflege, die Stationäre Pflege, Sachleistungen sowie Tages- oder Nachtpflege und Pflegehilfsmittel. Das SGB XI beinhaltet zudem die Pflegereformen aus den Jahren 2008 und 2012.
Das gesamte SGB XI finden Sie hier.