Die gesetzliche Rentenversicherung nach dem SGB VI bildet die Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Ursprüngliches Ziel und Anspruch war es, eine dem Solidaritätsprinzip entsprechende Regelung zu finden, finanzielle Sicherheit für ehemalige erwerbstätige Menschen zu schaffen und somit drohender Altersarmut vorzubeugen.
Das gesamte SGB VI finden Sie hier.