Sozialgesetzbuch: Gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V


Bedeutung

Die gesetzliche Krankenversicherung wird als Solidargemeinschaft beschrieben, die die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen aber auch den Gesundheitszustand zu verbessern, sowie Versicherte aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat also einen umfassenden Auftrag von Gesundheitsförderung, Prävention, Krankenbehandlung und Rehabilitation. Das SGB V regelt die Organisation und Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und den Umfang des Leistungsanspruchs der Versicherten.

Das gesamte SGB V finden Sie hier.

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