Bis in die 1970er-Jahre war das Sozialrecht in Deutschland sehr unübersichtlich und in vielen Einzel-Gesetzen geregelt. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs (SGB) wurde das gesetzte Ziel erreicht, ein einheitliches Gesetzgebungswerk für alle wesentlichen Bereiche der sozialen Sicherung zu erhalten. Für die Versorgung älterer und hilfebedürftiger Menschen sind vor allem SGB V, SGB VI, SGB XI und SGB XII von großer Bedeutung.