Die Begriffe Altenheim, Altenwohnheim, Altenpflegeheim, Seniorenheim, Seniorenpflegeheim und Pflegeheim werden meist synonym verwendet, es handelt sich jedoch um das selbe traditionelle Konzept der vollstationären Pflege. Für Menschen, für die es trotz Unterstützung durch Angehörige und ambulante Pflege unsicher und zu beschwerlich geworden ist, selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben, kann die Vollversorgung in einem guten Heim eine große Erleichterung bedeuten. In Pflegeheimen werden demzufolge ältere Menschen betreut, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Dies betrifft meist schwer chronisch kranke und körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen. Neben Unterkunft und Verpflegung ist hier eine ständige Betreuung und Pflege gewährleistet. Altenheimbewohnern steht in der Regel ein Einzelzimmer mit Bad, aber ohne Küche zur Verfügung.
Träger von Altenheimen können staatliche (z.B. die Gemeinden), gemeinnützige (Kirchen oder karitative Organisationen) oder private Betreiber sein. Je nach Bedarf steht hier Pflegepersonal für alltägliche Verrichtungen wie Waschen und Ankleiden und für medizinische Versorgung zur Verfügung. Leistungen wie Aufräumen und Putzen der Zimmer werden ebenfalls vom Heimpersonal übernommen. Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen zwar die gleichen Leistungen erbringen, jedoch unterscheiden sich die dafür anfallenden Kosten, aber auch die Qualität dieser Leistungen von Haus zu Haus. Von Seiten der Pflegekassen sind Bestrebungen vorhanden, eine Qualitätsbewertung durchzuführen. Diese sogenannten MDK-Prüfungen führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) jährlich durch. Er nimmt zudem, falls noch nicht vorhanden, die Pflegestufenbegutachtung des Pflegebedürftigen vor.
Die Kosten für ein Pflegeheim schwanken je nach Pflegestufe, Standort und Ausstattung des Altenheims. Sie gliedern sich jedoch stets in drei Bestandteile: Den pflegebedingten Aufwand (z.B. Kosten für direkte Pflege, Betreuung, Nachtwache), Unterkunft und Verpflegung (z.B. Unterkunft, Mahlzeiten, Wäscheversorgung) sowie bundeslandspezifische Investitionskosten (Kosten die durch das Haus und dessen Ausstattung anfallen). Die Kosten werden zu einem Teil je nach Pflegestufe von den Pflegekassen übernommen, zum anderen sind private Zuzahlungen nötig. Wenn die Pflegekosten den Betrag übersteigen, den die Kasse bezahlt, und der Restbetrag zusammen höher als die Rente ist, springt das Sozialamt ein, sofern kein eigenes Vermögen eingesetzt werden kann und auch die Kinder des Pflegebedürftigen den fehlenden Betrag nicht übernehmen können.
Da Pflege und Betreuung, Wohnraum und Essen von einem Betreiber gestellt werden, fallen stationäre Pflegeeinrichtungen unter das Heimgesetz. Deshalb wird in diesem Fall ein Heimvertrag abgeschlossen, der ähnlich wie ein Mietvertrag, alle wichtigen Belange regelt. Im Heimvertrag sollten die Erhaltung persönlicher Kompetenzen und die Achtung der Persönlichkeit des Heimbewohners festgelegt sein.
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