Um als Pflegeperson (§19 SGB XI) anerkannt zu werden, müssen Angehörige den Pflegebedürftigen mind. 14 Std./Woche pflegen und weniger als 30 Std./Woche einer weiteren Beschäftigung nachgehen (und dürfen keine Altersvollrente beziehen). Pflegekassen bieten in Kursen für pflegende Angehörige (§45 SGB XI) praktische Anleitungen sie informieren, beraten und unterstützen, auch durch Kontakte zu anderen pflegenden Angehörigen. Eventuelle, im Rahmen der Pflegetätigkeit anfallende Unfälle sind von der gesetzl. Unfallversicherung abgedeckt.
siehe auch pflegende Angehörige