Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch. Die deutsche Pflege-Charta fasst zusammen, wie sich diese Rechte im Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen. Mit der Pflege-Charta sollen die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gestärkt und ihre Lebenssituation verbessert werden. Die Pflege-Charta bietet den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen ein Maß für die Beurteilung der Pflege. Auf der anderen Seite sollen die im Bereich Pflege tätigen Menschen ihre Arbeit an der Pflege-Charta bemessen.
Die Pflege-Charta soll in Deutschland Ausgangspunkt für einen breit gefächerten Praxisaustausch über die Ausgestaltung würdevoller Pflege sein und Impulse für den gesamten Bereich der Pflege geben. Sie ist mittlerweile in verschiedene Gesetze mit eingeflossen. Wichtig ist aber auch ihre Umsetzung in der Pflegepraxis. Viele wichtige Verbände und Institutionen sowie Einzelpersonen setzen sich für die Verbreitung und Umsetzung der Pflege-Charta ein. Dieser Prozess wurde von Anbeginn durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Inhaltlich beschreiben die acht Artikel der Pflege-Charta ganz konkret das Recht auf Selbstbestimmung, auf Privatheit, auf Teilhabe am sozialen Leben und auf ein Sterben in Würde. Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Folgende acht Artikel der Pflege-Charta sollen u.a. Betreuungs-Einrichtungen als Leitlinie dienen:
- Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
- Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
- Artikel 3: Privatheit
- Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
- Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
- Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
- Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
- Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
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