Pflegedienstleitung: Bezeichnung für eine Pflegefachkraft (nach §6 Heimpersonalverordnung) als Leitungsorgan der Pflegenden. Die PDL ist verantwortlich für Mitarbeiter, die Beziehung zu den Bewohnern und Kooperationen sowie Schnittstelle zu anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers. Sie ist weisungsbefugt gegenüber den ihr direkt unterstellten Mitarbeitern im Sinne einer Fachaufsicht und einer organisatorischen Disziplinaraufsicht.
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