Unter Patientenrechten in Deutschland versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Heilbehandlern, insbesondere gegenüber Ärzten sowie gegenüber Trägern von (Sozial)leistungen im Gesundheitswesen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Justiz informiert Patienten in einem Ratgeber über ihre Rechte: Eine direkte Weiterleitung erfolgt hier.
Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- das Recht auf Selbstbestimmung: Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme darf nur mit dem Willen des Patienten geschehen, bedarf folglich seiner Einwilligung
- das Recht auf Information über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie
- das Recht auf Information über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung, die in Textform zu erteilen ist
- das Recht auf Aufklärung: Das ist eine für den Laien verständliche Erklärung des medizinischen Eingriffs. Dies beinhaltet eine richtige Darstellung des Nutzens und der Erfolgsaussichten sowie der Risiken und Nebenwirkungen der geplanten medizinischen Maßnahmen. Es muss über die wesentlichen Umstände aufgeklärt werden
- das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem sogenannten „Facharztstandard“ (nicht aber eine „Erfolgsgarantie“)
- das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung, dass die behandelnden und pflegenden Personen die bei Behandlung und Pflege bekanntgewordenen Informationen und Daten vertraulich behandeln und nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren (ärztliche Schweigepflicht)
- das Recht auf Dokumentation, insbesondere der Diagnose und der Therapie
- das Recht auf Akteneinsicht in die Patientenakte
- das Recht auf eine Zweitmeinung bei gesetzlicher Krankenversicherung (außer in besonderen Versorgungsformen)
- das Recht auf freie Arztwahl, dazu gehört auch das Recht, den Arzt zu wechseln (eingeschränkt in besonderen Versorgungsformen und bei Zahnersatz)
- das Recht auf freie Krankenhauswahl
- das Recht auf freie Krankenkassenwahl innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung