Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) ist als Expertenorganisation tätig und berät die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in allen medizinischen und pflegerischen Fragen. Außerdem koordiniert und fördert der MDS die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in medizinischen und organisatorischen Fragen in den einzelnen Bundesländern, um die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicher zu stellen.
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung ist der MDS auch an der Erstellung der Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach den sogenannten Begutachtungsrichtlinien beteiligt. Aufgrund dieser Richtlinien erstellen die einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenkassen die Gutachten, die der Pflegekasse als Grundlage für die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad dienen.
Weiteführende Informationen finden Sie unter: https://www.mds-ev.de/der-mds/auf-einen-blick.html