MDK-Pflegegradbegutachtung


Bedeutung

Eine Person, die im Alltag Unterstützung benötigt, oder in einem Altenheim lebt, gilt nicht automatisch als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Um finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, wird die individuelle Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt und eingestuft. Dies geschieht sowohl im Altenheimen, als auch zu Hause oder in in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Die Gutachterin oder der Gutachter des MDK sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte.

Dazu muss bei der jeweiligen Pflegekasse ein formloser Antrag auf eine Einordnung in einen Pflegegrad gestellt werden. Um den Pflegegrad zu bestimmen, betrachtet die Gutachterin oder der Gutachter bei seinem Besuch sechs Lebensbereiche. Jeder Lebensbereich gibt je nachdem, wie viel Unterstützung Sie in Ihrem Alltag benötigen, eine Anzahl von Punkten. Diese Punkte fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtwertung ein. Die Gutachter fassen bei ihrem Besuch die Ergebnisse und Empfehlungen, auch zum Pflegegrad, in einem Gutachten zusammen und senden es an die Pflegekasse.
Ist ein Hilfsmittel notwendig, geben der Gutachter oder die Gutachterin mit Ihrem Einverständnis diese Information ebenfalls an die Pflegekasse. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag zu stellen. Das Pflegegutachten mit den MDK-Empfehlungen sendet Ihnen die Pflegekasse mit dem Bescheid über den Pflegegrad zu. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Überprüfung des individuellen Hilfebedarfs. Diese endet mit einem Vorschlag der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad oder mit der Feststellung, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Anhand dieses Gutachtens erteilt die Pflegekasse die Einstufung in den angemessenen Pflegegrad.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Internetseite des MDK hier.

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