Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK führt verschiedene Kontrollen und Qualitätsprüfungen durch.
Zum einen überprüft er im Auftrag der Pflegekassen, ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und erstellt ein Gutachten. Die Leistungsentscheidung und die Einordnung in den entsprechenden Pflegegrad trifft die Pflegekasse unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens. Mehr Informationen zur Einstufung von Pflegebedürftigen in die entsprechende Pflegestufe finden Sie im Artikel MDK- Pflegestufenbegutachtung.
Zusätzlich prüft der MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen auch die Qualität in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Somit sichert der MDK durch die MDK-Prüfungen deutschlandweit die Pflegequalität.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite des MDK: http://www.mdk.de/