Ein Konsiliararzt kann vom behandelnden Arzt hinzugezogen werden, wenn dieser eine Zweitmeinung zur Überprüfung von Diagnostik und Therapie wünscht. Dies kann beispielsweise bei komplexen und unklaren Krankheitsbildern der Fall sein. Darüber hinaus kann die konsiliarärztliche Tätigkeit auch die Mitbehandlung eines Patienten vor, während und nach dem stationären Aufenthalt umfassen. Konsiliarärzte werden häufig hinzugezogen, wenn sie Fachgebieten angehören, die nicht oder nicht mit der entsprechenden Spezialisierung in der jeweiligen Einrichtung vertreten sind. Dieses Angebot zur Beurteilung und Mitbetreuung von Patienten kann sich auf eine Institution wie z.B. ein Krankenhaus begrenzen oder auch auf einen größeren Aktionsradius erstrecken.