Sachkundige Mitarbeiter, die (durch eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme bspw.) die wichtigsten Hygieneregeln kennt und in der Lage ist, die erforderlichen Hygienemaßnahmen und die dazu notwendigen Vorgaben erfolgreich in der Praxis umzusetzen. I.d.R. sind sie für die Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Desinfektions- und Hygieneplänen zuständig und fähig, die Mitarbeiter zu hygienebewusstem Handeln anzuhalten.