Gesetzliche Grundlagen: Einrichtungen müssen lt. §11 Heimgesetz auf eine angemessene Hygiene und auf ausreichend Schutz vor Infektionen achten. Darüber hinaus schreibt §36 Infektionsschutzgesetz das Vorhandensein von Hygieneplänen vor, in denen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind. Das Vorhandensein, die Durchführung und die Überprüfung der Infektionshygiene unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
In einem solchen, meist kombinierten Plan, sind Maßnahmen zu einer angemessenen Sauberkeit, Hygiene und dem richtigen Umgang mit Desinfektionsmaßnahmen und -mitteln erfasst. I.d.R. werden diese Pläne von Hygienebeauftragten erstellt, in der Einrichtung ausgehängt und dem Personal in Küche, Pflege und Versorgung bekannt gemacht; ggf. über separate Schulungen. Darüber hinaus regeln Unfallverhütungsvorschriften den Schutz der Arbeitnehmer.
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