Heimaufsicht


Bedeutung

Die Heimaufsichtsbehörde ist für die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen sowie von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zuständig. Die Heimaufsichtsbehörde hat darauf zu achten, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die sich aus den jeweiligen heimrechtlichen Bestimmungen ergeben, in den Heimbetrieben erfüllt sind und berät und informiert Heimbewohner sowie Heimbeiräte, Ersatzgremien und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten. Weiterhin steht die Heimaufsichtsbehörde auch Heimträgern bei der Planung und dem Betrieb von Heimen beratend zur Seite. Zudem sind Heimaufsichten externe Beschwerdestellen, an die sich jede Person wenden kann, um beispielsweise Hinweise über mögliche Missstände in einer Betreuungseinrichtung zu geben.
Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Zum Teil sind die Heimaufsichtsbehörden direkt bei den obersten Landesbehörden angesiedelt. In anderen Ländern ist die Zuständigkeit kommunal verortet, d.h. bei den Kreisen und kreisfreien Städte angesiedelt.

Weitere Informationen und hilfreiche Internetlinks finden Sie unter: http://www.heimaufsicht.de/

 

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