halal (muslimisch)


Bedeutung

Der Begriff "halal“ (übersetzt: „erlaubt" bzw. "zulässig") beschreibt im Islam grundsätzlich alle Handlungen bzw. Zustände, die einem Muslim religionsrechtlich erlaubt sind. Im Rahmen des Erlaubten und des Verbotenen gibt es Handlungen, die als verpönt oder empfohlen eingestuft werden.

Der Begriff "halal" ist im deutschen Sprachgebrauch oft an die Speiseregeln im Islam gekoppelt. So werden mit diesem Begriff Lebensmittel bezeichnet, die Muslimen nach dem Koran und der Sunna erlaubt sind.
Das bedeutet beispielsweise, dass kein Schweinfleisch und kein Alkohol zu sich genommen werden darf, da diese nicht "halal" sind. Nur korrekt geschlachtete (geschächtete) Tiere oder speziell abgerichtete Jagdtiere entsprechen den muslimischen Vorgaben. Gerade in der heutigen Zeit einer höheren ethischen Diversion finden auch diese Gesichtspunkte bei der Speisenzubereitung für Muslime in Altenheimen Berücksichtigung.

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