Freiheitseinschränkende Maßnahmen


Bedeutung

Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind Maßnahmen wie spezielle Vorrichtungen, Materialien, Gegenstände oder auch Medikamente, welche die körperliche Bewegungsfreiheit unterbinden. Dazu zählen beispielsweise das Aufstellen von Bettgittern, die Gabe von sedierenden Medikamenten, die Anwendung von Trickschlössern und auch die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Leider sind freiheitseinschränkende Maßnahmen nach wie vor in Kliniken, Altenheimen und auch im häuslichen Gebrauch verbreitet. Vor allem viele demenziell veränderte Menschen sind von diesen Maßnahmen betroffen. Falls der Betroffene nicht selbst für eine freiheitseinschränkende Maßnahme entscheiden kann, entscheidet in Deutschland der durch eine Betreuungsvollmacht festgelegte gesetzliche Betreuer, inwieweit die Freiheit eines Menschen eingeschränkt werden darf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Selbstverletzungsgefahr besteht und die freiheitsentziehende Maßnahme dem Wohl des Betroffenen dient (z.B. durch das Aufstellen des Bettgitters).

Das Recht auf persönliche Freiheit ist im Artikel 2, Absatz 2 im Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Dieses Recht ist besonders für Menschen höheren Alters von hoher Relevanz.

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