Seit 2009 tritt das Familienverfahrensgesetz, auch Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Kraft.
Insgesamt ist das FamFG in neun Bücher eingeteilt. Im ersten Buch finden Sie allgemeine Vorschriften zum FamFG. Die Bücher 2 bis 6 befassen sich mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher im FGG geregelt wurde. Im 7. Buch geht es um Verfahren in Freiheitsentziehungssachen, das 8. Buch des FamFG regelt das Aufgebotsverfahren. Buch 9 enthält die Schlussvorschriften des FamFG.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.