Die Fachkraftquote einer Einrichtung sagt etwas über das Verhältnis von Pflegefachkräften zu Hilfskräften in der Betreuung aus. In Deutschland ist eine Fachkraftquote von mindestens 50 % vorgeschrieben, d.h. bei mehr als vier pflegebedürftigen Personen muss mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. Keine Fachkräfte im Sinne der Heimpersonalverordnung sind Altenpflegehelferinnen und -helfer, Krankenpflegehelferinnen und -helfer und vergleichbare Hilfskräfte. Auch bei Nachtwachen muss mindestens eine Fachkraft anwesend sein.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.