Der vollständoge Name der Norm lautet "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung". Diese Norm beschreibt seit 2012 die Anforderungen an die visuelle Gestaltung von Informationen für den Straßenraum, öffentlich zugängliche Gebäude beziehungsweise Einrichtungen sowie Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen. Somit wird die Sicherheit, Orientierung und Mobilität eingeschränkter Menschen mit und ohne Sehbehinderung verbessert.
Dazu trifft diese Norm Aussagen über Grenzwerte für Leuchtdichtekontraste, Farbkombinationen, Beleuchtung und Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen zueinander müssen. Das Ziel ist stets, eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen. Vor allem für ältere, sehbehinderte Menschen ist dies von höchster Wichtigkeit, um Sicherheit und Orientierung zu gewährleisten.
Informationen im öffentlichen Raum im Sinne dieser Norm sind zum Beispiel Verkehrs- und Wegeleitungsinformationen wie der Fahrplan, Standort- und Wegbeschreibungen, Beschilderungen, Wegeleitsysteme oder auch die Kennzeichnung von Absperrungen, Hindernissen, Gefahrenstellen und Bedienelementen technischer Anlagen. Dies sind beispielsweise Automaten, Türöffner, WC-Anlagen und Aufzüge. Durch die Einhaltung der Norm ist es auch älteren, eingeschränkten Personen möglich, sich im Öffentlichen Raum selbstständig und sicher zu bewegen ohne auf die Hilfe Dritter angewiesen zu sein.