Das Konzept des Betreuten Wohnens oder auch sogenannten "Service-Wohnens" umfasst eine barrierefreie, abgeschlossene Wohnung mit eigener Küche, in einem kleinerem oder größerem Wohnkomplex. Zudem finden Sie hier Gemeinschaftsräume vor, in denen die Bewohner zwanglos andere Mitbewohner treffen und Kontakte knüpfen können. Vertraglich abgesichert wird ein gewisser Grundservice (z.B. der Hausnotruf), der von Anfang an pauschal bezahlt werden muss. Weitere Leistungen (z.B. Hauswirtschaft, Pflege) können je nach Bedarf abgerufen werden und müssen im Einzelnen bezahlt werden. Es besteht demzufolge eine formale Trennung zwischen Wohnangebot und Service- bzw. Pflegeleistungen. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die Unterstützung in gewissen Alltagssituationen in Anspruch nehmen möchten, jedoch auf keine Pflege angewiesen sind. Es handelt sich also um ein Wohnangebot, das wie das Wohnen in den eigenen vier Wänden ist, nur dass hier ein gewisses Serviceangebot zur Verfügung steht. Betreutes Wohnen bietet sich demzufolge für Personen an, die selbstständig und in privater Atmosphäre leben möchten, in bestimmten Situationen aber Unterstützung benötigen. Der Pflegebedarf ist dabei jedoch noch so gering ist, dass ein Altenheim noch nicht in Betracht kommt.
Wohnungen im Bereich des Betreuten Wohnens stehen zum Kauf oder zur Miete. Damit unterliegen sie z.B. dem Mietrecht, während reine Pflegeeinrichtungen wie ein Altenpflegeheim dem Heimgesetz unterliegen. Die Verträge über das Wohnen und zusätzliche Hilfsangebote verschiedener Dienstleister sind rechtlich voneinander getrennt. In beiden Verträgen sollten die einzelnen Leistungen exakt beschrieben sein. Einrichtungen des Betreuten Wohnens können sowohl im Dienstleistungsangebot als auch im Preissegment deutlich variieren.
Bei der Wohnanlage sollten Sie außerdem darauf achten, dass feste Ansprechpartner möglichst im Haus erreichbar sind. Bei den Verträgen ist sehr wichtig, welche Regelungen für Pflegebedürftigkeit und dauerhafte Schwerstpflege enthalten sind, z.B. bis zu welchem Grad der Pflegebedürftigkeit die Pflege garantiert wird, ab welchem Zeitpunkt der Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird und ob es dann eine Garantie gibt, in einem bestimmten Heim einen Platz zu erhalten.
Worauf Sie bei der Auswahl einer Wohnanlage des Betreuten Wohnens noch achten müssen, finden Sie mit Hilfe unserer Checklist betreutes-wohnen.pdf