Allgemein bezeichnet eine sogenannte Anamnese eine Informationssammlung zur allgemeinen und medizinischen Vorgeschichte des Bewohners/Patienten. Genauer ist hier die jeweilige Krankengeschichte gemeint. Die medizinische Vorgeschichte einer Person wird aus einem Gespräch zwischen Arzt/Pflegepersonal und Betroffenen und einem zusätzlichen Fragebogen ermittelt. Wenn möglich, sollte die Anamnese als Eigenanamnese erhoben werden. Dabei schildert der Bewohner/Patient selbst seine Beschwerden und antwortet auf die Fragen des Untersuchers aus seiner Erinnerung heraus. Bei einer Fremdanamnese werden die Auskünfte über den Bewohner/Patienten und dessen Krankheitsverlauf von Dritten, wie beispielsweise den Kindern, gegeben. An die Anamnese schließt sich die ärztliche Erstuntersuchung an.
Dazu passend empfiehlt sich der Eintrag zum Thema Pflegeanamnese.