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Wohnpflegezentrum Donauresidenz


Die vollstationäre Altenhilfeeinrichtung in privater Trägerschaft bietet 32 BewohnerInnen auf einer Etage ein gemütliches Zuhause in familiärer Umgebung. Auf zwei Wohnbereichen stehen den Senioren ganz nach Belieben Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung.

Die Zimmer sind mit durchschnittlich 25qm reiner Wohnfläche sehr großzügig, und entweder mit einem eigenen Balkon oder einer sonnigen Gemeinschaftsterrasse barrierefrei verbunden. Alle Zimmer sind komfortabel und mit einer zweckdienlichen Möblierung eingerichtet. Die behindertengerechten, dazugehörigen Pflegebäder sind jeweils direkt mit dem Zimmer verbunden, oder separat mit einem kleinen Vorflur abgegrenzt.

Jeder Mitbewohner darf vor dem Einzug den Farbanstrich seines Zimmers frei auswählen. Bis auf das Krankenpflegebett kann er sich das Zimmer individuell einrichten, und mit persönlichen Gegenständen ausstatten lassen. Jedes Zimmer verfügt über einen eigenen Fernseh- und Telefonanschluß.

Die zwei Stationsbäder sind mit einer Hubbadewanne, einer elektrischen Aufstehhilfe und einem Badelifter ausgestattet. Diese Hilfsmittel erleichtern die tägliche Arbeit mit unseren schwerstpflegebedürftigen Bewohnern, geben Sicherheit und entlasten das Pflegepersonal und die Bewohner nachhaltig.

Der geräumiger, lichtdurchfluteter Wintergarten dient zugleich als Essbereich und Aufenthaltszone, und ist von beiden Seiten der Südterrasse begehbar. Die unmittelbar angeschlossene Stationsküche, das Personalbüro und der Eingangsbereich mit Aufzug, bürgen für kurze Laufwege und bilden das Zentrum der Pflegestation.
Das Untergeschoß bildet den Funktionsbereich mit Haupteingang, Foyer, Fahrstuhlanbindung, Ruhezone, Leseecke, Büros, Personalräume, Hauswirtschaftsräume und einen behaglich eingerichteten Tagesraum mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten.
Der Garten ist überschaubar und lädt mit seinen Sitzgruppen zwischen üppigen Blumenbeeten und Sträuchern zum Verweilen ein. Wer gerne möchte, hat auch die Möglichkeit, Kräuter oder Gemüse anzupflanzen, und sich an dem Wachstum zu erfreuen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.452,79 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Wohnpflegezentrum Donauresidenz
  • Anschrift Hagelrainstr. 19-23
  •   78166 Donaueschingen

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