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Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer


Mitten im Leben
Auf dem Gelände des ehemaligen Zollhofhafens, zwischen Rhein und Rheinallee, nur wenige Gehminuten von der Innenstadt, dem Lusanum Gesundheitszentrum, der Rhein-Galerie und dem Einkaufszentrum ‚Walzmühle‘ entfernt, liegt das Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer. Hier, wo früher Industrie die Schönheit des Rheins verbarg, können heute Menschen die wiedergewonnene Natur genießen. Von der Terrasse aus genießt man einen erhabenen Blick auf das neue Areal am Rhein, über die Dächer der Stadt und das herrliche Mannheimer Schloss. Führen Sie hier ein entspanntes Leben.

Ein neues Zuhause
Das Leben selbst ist wie ein langer Fluss. Mit Windungen und Stromschnellen, ungewissen und turbulenten Zeiten. Doch irgendwann kehrt Ruhe ein und das Bedürfnis nach Sicherheit. Im Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer darf man sich nach arbeitsreichen Jahren ausruhen und auf Hilfe vertrauen. Denn egal ob der Alltag noch weitgehend allein bewältigt werden kann oder ob intensive Pflege und Betreuung vonnöten sind – es ist für alles gesorgt. Auch dann, wenn der Aufenthalt nur zeitlich begrenzt ist. Denn die Kurzzeit- und Tagespflege sind besondere Angebote des Hauses. Nicht nur willkommen als Übergangslösung, sondern auch eine gute Gelegenheit für ein erstes Kennenlernen.

Ein Ort der Geborgenheit
Im Haus selbst wird vieles geboten. Man merkt es schon beim Eintreten: das einladende Foyer mit einer Bank rund um einen Baum, kleinen Sitzgruppen sowie unserem hauseigenen Friseursalon und Kiosk. Ein Stück weiter hinten das schöne Restaurant mit parkähnlicher Landschaft und einem Wasserfall. Und Rückzug findet jeder im persönlich eingerichteten Zimmer mit französischem Balkon. Die Räume sind hell und freundlich, denn die Fenster reichen bis zum Boden.

Individuell in Gemeinschaft
Hier werden Ihre Gewohnheiten und Lebensweisen berücksichtigt. So können zum Beispiel die Essenszeiten je nach Wunsch vereinbart werden. Gerne werden die frisch zubereiteten und ausgewogenen Mahlzeiten im Restaurant, gemeinschaftlich in den Wohnbereichen oder im Zimmer, serviert.

Lebensqualität für an Demenz erkrankte Menschen
Eine besondere Leistung des Hauses ist das Betreuen von Menschen mit Demenz. Als Spezialist auf diesem Gebiet hat Professor Erwin Böhm, österreichischer Pflegeforscher und Mitbegründer des Europäischen Netzwerks für psychobiografische Pflegeforschung (ENPP), mit seinem Pflegemodell Maßstäbe gesetzt. Das Prinzip ist einfach: Jeder Mensch sucht Sicherheit und braucht Verständnis für seine individuelle Biografie. Jeder soll Anteil haben an der Gemeinschaft und Raum für eigene Aktivitäten. Diesen Ansprüchen gilt es, gerecht zu werden. Als einziges nach Prof. Böhm zertifiziertes Haus in der näheren Umgebung kann das Senioren Centrum Am Rheinufer seinen Bewohnern eine – diesem Pflegemodell – entsprechende Pflege und Betreuung bieten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer
  • Anschrift Rheinallee 16
  •   67061 Ludwigshafen

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