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Senvital Senioren- und Pflegezentrum Mörlenbach am Bürgerhaus


SenVital Senioren- und Pflegezentrum Mörlenbach am Bürgerhaus
Im Oktober 2012 hat das neue SenVital Senioren- und Pflegezentrum am Bürgerhaus in Mörlenbach seine Türen für 76 Pflegegäste geöffnet. Das Senioren- und Pflegezentrum liegt mitten im idyllischen Mörlenbach. Die Bewohner sind Teil des Gemeindelebens und genießen die naturnahe und ruhige Lage am Bürgerhaus. Das Senioren- und Pflegezentrum am Bürgerhaus wird wie ein Hotel geführt und ermöglicht den Bewohnern, sich schnell heimisch zu fühlen. Die Inneneinrichtung ist warm und freundlich gehalten und verbreitet eine familiäre Atmosphäre. Die Einzel- und Doppelzimmer sind mit einer hochwertigen Grundausstattung versehen, die von den Senioren mit persönlichen Erinnerungsstücken ergänzt werden können.
Qualifiziertes Pflegepersonal kümmert sich mit viel Aufmerksamkeit um die Pflegegäste. Auch Kurzzeit- und Verhinderungspflegegäste sind im SenVital Senioren- und Pflegezentrum herzlich willkommen. Und sollte bei den Gästen im Betreuten Wohnen Pflegebedarf entstehen, müssen sie nicht weit umziehen, sondern erhalten vor Ort Hilfe und Zuwendung.
Die Bewohner treffen sich besonders gerne im Restaurant des Seniorenzentrums, um die leckeren Menüs zu genießen. Der Wellnessbereich mit Pflegebädern lässt keine Wünsche offen und bei einem Kaffee und einem Stück Kuchen im hauseigenen Café lernen sich die Bewohner schnell untereinander kennen. Auch beim Freizeitangebot des SenVital Senioren- und Pflegezentrums sind schnell andere Gäste gefunden, die ähnliche Interessen teilen. Die Bewohner können sich zwischen sportlichen und kreativen Angeboten entscheiden und etwas nach eigenem Geschmack wählen.
"Was für viele unsere Gäste ein wunderbarer Luxus ist, ist für uns eine Selbstverständlichkeit, denn wir haben die Komfortstandards hochklassiger Hotels auf unser Senioren- und Pflegezentrum übertragen."

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senvital Senioren- und Pflegezentrum Mörlenbach am Bürgerhaus
  • Anschrift Brückenaker 4
  •   69509 Mörlenbach

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