Unser Seniorenzentrum mit 60 vollstationären Pflegeplätzen – davon einige eingestreute Kurzzeitpflegeplätze liegt im ländlichen Zentralort Viöl mit fast 2000 Einwohnern, wo Lebensqualität für Senioren in allen Belangen einen hohen Stellenwert hat und es ständige Weiterentwicklungen gibt.
Direkt von unserer Einrichtung aus gelangen Sie über idyllische Naturpfade zu einer Streuobstwiese und einem kleinen Laubbaumwald, haben einen herrlichen Blick auf die Arlau-Niederung und den Immenstedter Wald und viele Möglichkeiten zu verweilen.
Wenn Sie im Ort einkaufen oder eine Busverbindung nach Husum oder Flensburg nutzen möchten, ist das Zentrum des Ortes in nur wenigen Gehminuten zu erreichen.
Alle 60 Zimmer verfügen über einen Fernseh- und Telefonanschluss sowie eine Rufanlage. Die Zimmer sind ausgestattet mit einem Pflegebett, Nachtschrank und Kleiderschrank und können zusätzlich mit eigenen vertrauten Kleinmöbeln und persönlichen Gegenständen selbst gestaltet werden.
Unser „Bithuus“, ein behüteter Wohnbereich mit einem speziellen Pflege- und Betreuungskonzept ermöglicht eine individuelle Pflege und Betreuung, die auf die besonderen Bedürfnisse von Mittel- bis Schwerstdementen abgestimmt sind. In diesen speziellen Wohnbereich nehmen wir Bewohner/innen auf, die an einer chronischen mittleren bis schweren Demenzerkrankung leiden, verhaltensauffällig und noch körperlich mobil sind.
Wir bieten eine ganzheitlich aktivierende Pflege und Betreuung von Menschen aller Pflegestufen. Die Pflegemitarbeiter arbeiten in der Gruppenpflege mit festen Pflegeteams.
Der Soziale Dienst führt regelmäßig Beschäftigungsangebote, Freizeitangebote und Einzelbetreuungen durch.
Unsere Küche bietet ein umfangreiches und leckeres Essen an. Zum Mittagessen können unsere Bewohner aus zwei angebotenen Menüs wählen. Mineralwasser und Säfte stehen unseren Bewohnern selbstverständlich kostenlos zur Verfügung.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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