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Seniorenresidenz Felkebad Bad Sobernheim


Hervorragende Pflege ist hier selbstverständlich – aber auch ein Ambiente, das zum Verweilen einlädt.
Seit 1985 bietet das Haus in der Malteserstraße Menschen mit Pflegebedarf ein gemütliches Zuhause in idealer Lage. Die Bewohner schätzen die warme, familiäre Atmosphäre und die liebevolle Einrichtung.
Schon wer die Seniorenresidenz betritt, fühlt sich wohl. So lädt das schöne Foyer ein, Platz zu nehmen. In der Vogelvoliere zwitschern die Nymphensittiche. Sie haben Lust auf einen Kaffee in netter Gesellschaft? Dann kommen Sie in das gemütliches Kaffeestübchen. Hier findet jeden Morgen eine Kaffeerunde statt. Da bleibt natürlich auch genügend Zeit, um sich bei duftendem Kaffee auszutauschen und alle Neuigkeiten aus der Residenz oder aus Bad Sobernheim zu erfahren. Übrigens kann das Kaffeestübchen auch für Familienfeiern genutzt werden.

Abwechslungsreiche Speisen & mehr in der Seniorenresidenz
Gutes Essen wird an der Nahe großgeschrieben. Klar, dass im „Restaurant“, dem Lavendelstübchen, regionale Köstlichkeiten, aber auch Klassiker für jeden Geschmack auf der Speisekarte stehen. Apropos Lavendelstübchen: In dem Raum finden auch Betreuungsangebote statt – hier ist also immer was los. Auch eine Sonnenterrasse gehört dazu. Von hier aus kann man den Blick in die malerische Nahelandschaft und nach Bad Sobernheim schweifen lassen. Außerdem befindet sich eine überdachte Terrasse mit vielen Sitzmöglichkeiten direkt vor dem Haus, die bei schönem Wetter gerne von den Bewohnern genutzt wird um sich zu treffen, sich zu unterhalten oder auch mit vorbeigehenden Sobernheimern Neuigkeiten auszutauschen.
Helle, freundliche und großzügige Pflegezimmer und ein besonders wohnliches Ambiente sorgen für Lebensqualität rundum. Apropos Lebensqualität: Hier hat man immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und hilft gerne, wenn es darauf ankommt und sie es möchten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenresidenz Felkebad Bad Sobernheim
  • Anschrift Malteser Str. 16
  •   55566 Bad Sobernheim

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