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Seniorenhaus St. Josef Meckenheim


Wenn Sie den Empfangsbereich betreten, spüren Sie bereits dort die angenehme und wohnliche Atmosphäre, die im ganzen Haus wieder zu finden ist. Der Empfang hat bewusst einen hotelähnlichen Charakter und steht auch als Kennzeichen für den offenen und kommunikativen Stil, den wir pflegen.

Für die Inneneinrichtung wurden gediegene Materialien verwendet. Warme Holztöne in der Gestaltung von Wandzonen stehen in Verbindung mit Naturstein-, Parkett- oder farbig abgestimmten Teppichböden. Mit modernen Beleuchtungsmitteln sind überall raumprägende Akzente gesetzt. Auf eine dekorative Wand- und Fenstergestaltung legen wir großen Wert. Gemütliche Sitzecken mit sorgfältig ausgewähltem Mobiliar laden im ganzen Haus zum Verweilen ein.

Einen großen Teil des Erdgeschosses nimmt das Hausrestaurant ein. In dieser angenehmen Umgebung bieten wir Ihnen nicht nur die Hauptmahlzeiten des Tages an, auch das nachmittägliche Kaffee- und Kuchenangebot lässt sich hier genießen. Bei gutem Wetter finden Sie einen Platz unter Sonnenschirmen auf der vorgelagerten Terrasse. Hier können Sie sich in frischer Luft erholen und sich mit Blick auf die gepflegte Parkanlage, Eis, Kuchen oder Spezialitäten vom Grill besonders gut schmecken lassen.

Der Gartenbereich auf der Rückseite des Hauses lädt zu Spaziergängen ein. Bänke zum Ausruhen sind ausreichend vorhanden.

Weitere wichtige Einrichtungen liegen im Erdgeschoss, so der Friseursalon, die Büros der Seniorenhausleitung und der Hausverwaltung. Mehrere Räume zur Tages- und Freizeitgestaltung finden Sie auf den verschiedene Ebenen verteilt. So auch das Stiftungszimmer im dritten Obergeschoss, das von der Jakob-Christian-Adam-Stiftung, Meckenheim mitfinanziert wurde.
Die 1981 verstorbene Frau Antoinette Adam wurde als Hausbewohnerin 17 Jahre von den Schwestern im Seniorenhaus St. Josef liebevoll umsorgt. Die von ihr ins Leben gerufene Stiftung (Jakob-Christian-Adam-Stiftung, Meckenheim) wirbt deshalb für den Wert und die Würde des Menschen auch im Alter. Das Stiftungszimmer erinnert an Frau Adam.

Neben einer zusätzlichen Betreuungskraft für Demenzerkrankte hat die Stiftung im Sommer 2009 für die Bewohner einen Sinnesgarten auf rund 700 m² finanziert. Menschen, die vieles vergessen haben, kann man auf der Sinnesebene erreichen. Ein Rundweg führt die Bewohner vorbei an Hochbeeten mit Kräutern, Obst und Blumen.

Auf jeder Etage stehen Ihnen ein Wohnzimmer, eine Teeküche und ein schöner Balkon mit Blick auf die Höhenzüge der Eifel offen. Das St. Josef Seniorenhaus verfügt über eine leistungsfähige Aufzugsanlage, mit der Sie rasch die verschiedenen Geschossebenen und Ihren Wohnraum erreichen können. In unsere Hauskapelle im Ursprungsbau sind Sie besonders herzlich eingeladen. Hier werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus St. Josef Meckenheim
  • Anschrift Kirchfeldstr. 4
  •   53340 Meckenheim

Beste Empfehlung

Rabea Petry

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Brigitte Wahl

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Silke Mauer

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Iris Schwank

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