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Seniorenhaus Christinenstift


Das Haus verfügt über zwei Aufzugsanlagen, mit denen Sie rasch die verschiedenen Etagen und Ihren Wohnraum erreichen können. In unsere Hauskapelle im ersten Obergeschoß sind Sie besonders herzlich eingeladen. Hier werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert.

Der schöne Garten im Bereich unseres Hauses lädt zu Spaziergängen ein. Mit der Errichtung des neuen Hausrestaurants wurde die Parkanlage neu gestaltet. Auf mehreren Ebenen gibt es Wasserspiele und einladende Ruhezonen mit vielen Sitzgelegenheiten. Auch für Rollstuhlfahrer ist die Anlage gut zugänglich.

Im Mai 2004 konnte die neue erweiterte Cafeteria in Betrieb genommen werden. Durch den Umbau im Erdgeschoss hat sich die Cafeteria in ihrer Fläche nahezu verdoppelt. Helle Holzverkleidungen und eine großzügige Glasfront verleihen dem Bau nun Transparenz und Wärme. Auch der Eingangs- und Empfangsbereich des Hauses wurde umgestaltet und aufgewertet; ein rollstuhlgerechtes WC im unmittelbaren Anschluss zur Cafeteria. Der Friseursalon des Hauses wurde erneuert, bekam zwei weitere Stühle und ein Rückenwaschbecken.

Ins Auge fallen, wenn man im neuen Speise-Restaurant sitzt, auch die Veränderungen im Hof. Dort, wo früher der unbegehbare Garten lag, ist heute eine weiträumige Parkanlage auf mehreren Ebenen. Wasserspiele und einladende Ruhezonen in Verbindung mit einer großen Außenterrasse schaffen viel Raum für Spaziergänge und Sonnenbäder. Die Anlage ist auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich.

Außerdem bietet das Haus reichhaltige Möglichkeiten für Freizeit und Hobby: Spiele, Großbildfernseher, Stereo- Videoanlage, Bastelmaterial, Bücher, elektrischer Rollstuhl, usw. Wir bieten die Möglichkeit des Probewohnens, des Urlaubs, der Kurzzeit- und Langzeitpflege.

Wir bieten Ihnen Zimmer, die allesamt voller Licht und Sonne sind. Teilweise sind sie mit einer eigenen Terrasse ausgestattet. Aus allen Wohnräumen blickt man ins Grüne, in die freie Natur. Je zwei Einzelzimmern sowie jedem Doppelzimmer sind große Sanitärräume mit bodenniveaugleicher Dusche, Waschbecken und WC zugeordnet. Die Einrichtung des Zimmers können Sie individuell nach Ihren Wünschen gestalten.

Ein pflegegeeignetes, modernes aber auch den Vorstellungen eines Wohnraums entsprechendes Bett mit Nachttisch und einen Klei­derschrank stellen wir Ihnen zur Ver­fügung. Die Räume erfüllen alle Anforderungen an einen zeitge­mäßen Wohnkomfort. Rufanlage, Telefon- und Satelliten-TV-Anschluss sowie eine Radioanlage, über die Gottesdienste und Feiern im Haus übertragen werden können, gehören zur Standardausstattung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 200 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.697,58 € 2.663,20 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus Christinenstift
  • Anschrift Bahnhofstr. 24
  •   52385 Nideggen

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