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Senioren Wohnpark Weser Seniorenresidenz Altharen


Die Seniorenresidenz Altharen liegt auf einer idyllischen Hofanlage, die von 180 Jahre alten Eichen umsäumt ist. Das dreigeschossige Gebäude mit nur 57 stationären Pflegeplätzen, das im Februar 2014 eröffnete, stellt fast ausschließlich großzügige Einzelzimmer zur Verfügung.

Bei dem Neubau wird auch an die Bedürfnisse von Ehepaaren gedacht: Mit einem Vorflur, einem großen Bad sowie zwei Einzelzimmern, die auch als Wohn- und Schlafzimmer genutzt werden können, eignen sich die Pflegeappartements im Dachgeschoss ideal auch für Ehepaare, die bei Pflegebedürftigkeit eines Partners nicht auseinanderziehen wollen. Ein großer Balkon steigert des Weiteren den Komfort. Natürlich können die Pflegeappartements auch von Einzelpersonen bezogen werden.

Alle Bewohnerzimmer sind mit einem modernen Pflegebett, Schrank, Nachtisch, einem Tisch und einem Stuhl ausgestattet. Eigene Möbelstücke können die Bewohner natürlich mitbringen, um sich wie Zuhause zu fühlen. Zudem ist es in der Seniorenresidenz Altharen erlaubt, sein Haustier mitzubringen. Auf Wunsch kann eine Internetverbindung bereitgestellt werden.

Das Erdgeschoss der Seniorenresidenz Altharen bietet eine großzügige Cafeteria, in der das "tägliche Leben" stattfindet. Jeden Samstag und Sonntag öffnet sich das Café zwischen 15 und 17 Uhr für Jedermann und bietet Kuchen und Torte bei einer guten Tasse Kaffee oder Cappuccino an. Zudem können hier große gemeinsame Feste stattfinden. Zweimal im Monat wird hier ein Gottesdienst veranstaltet. Zudem wird der Gottesdienst aus Altharen per Videokamera aufgenommen und in der Seniorenresidenz ausgestrahlt. Auch der öffentliche Mittagstisch für Senioren aus der Nachbarschaft findet hier statt: Für 4,90 Euro gibt es hier ein frisch gekochtes Menü!

Die bauliche Gestaltung erlaubt es, einen Teil des Raumes abzugliedern, um daraus z.B. ein Geburtstagszimmer zu machen. Hier können Bewohner auf Wunsch mit ihren Angehörigen in privater Atmosphäre ihr Familienfest feiern. Das ist natürlich auch im Kaminzimmer möglich, das im Obergeschoss liegt.

Im Ober- und im Dachgeschoss befinden sich weitere Gemeinschaftsräume mit einer Wohnküche: Sie sind ein weiterer Lebensmittelpunkt der Bewohner mit vielfältigen Kommunikations- und Beschäftigungsangeboten. Bingo spielen, Gedächtnistraining, Backen oder Bewegungsspiele - hier kann jeder seinen Interessen nachgehen. Auch ein Fitnessraum steht bereit!

Um den Herausforderungen von Alterskrankheiten professionell zu begegnen, kann dank der Bauweise bei Bedarf ein spezieller Wohnbereich für stark demenziell veränderte Senioren in dem Pflegeheim eingerichtet werden. Die familiäre Atmosphäre durch die geringe Platzzahl steigert die Wohlfühlatmosphäre in der Seniorenresidenz.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren Wohnpark Weser Seniorenresidenz Altharen
  • Anschrift Adenauerstr. 8
  •   49733 Haren

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