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Residenz Ambiente Pforzheim


Die Residenz Ambiente Pforzheim liegt ganz im Herzen der Goldstadt – direkt an der malerischen Enz. Die mit viel Liebe zum Detail erbaute Einrichtung hat dank eines ansprechenden Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie einer Dachterrasse mit herrlichem Blick auf den Schwarzwald echten Hotelcharakter. Dank der zentralen Lage der Residenz sind die Cafés und Geschäfte in der Stadt schnell erreichbar. Auch weitere Strecken stellen kein Problem dar, denn direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle.
Mit viel Herz und Sachverstand sind die Mitarbeiter der Residenz Ambiente für Sie da – sowohl in unserem Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen. Letzteres bietet sich für diejenigen an, die nur ab und an Hilfe benötigen und sich sicher fühlen möchten, aber trotzdem die Privatsphäre eigener vier Wände genießen wollen. Auch für den Fall, dass Sie dauerhaft Unterstützung eines Ambulanten Pflegedienstes benötigen, können Sie dank unserem Pflegewohnen weiterhin im eigenen Apartment leben.
In den stilvoll gestalteten Apartments des Betreuten Wohnens können Sie in Ihrem eigenen, privaten Reich Ruhe und Gemütlichkeit genießen. . Das ganze Jahr hindurch können Sie unsere kulturellen und kreativen Aktivitäten nutzen wie jahreszeitliche Feste, Fachvorträge, Konzerte, Ausflüge in die Umgebung etc. Übrigens: Auch mit Pflegegrad ist es möglich, weiter bei uns im Apartment zu wohnen. Nach Bedarf versorgt Sie dort unser hauseigener ambulanter Pflegedienst.
Der Apartment-Bereich besteht aus Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments, alle seniorengerecht, mit eigenem Bad, und Balkon oder Wintergarten. Die Apartments können gerne mit eigenen Möbeln ausgestattet werden. Ein eigener Abstellraum und Kochschränke sind inklusive. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. Haustiere sind nach Absprache erlaubt. Eine Hausdame hilft Ihnen jederzeit gerne bei Fragen und Wünschen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Residenz Ambiente Pforzheim
  • Anschrift Bissingerstr. 12
  •   75172 Pforzheim

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