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Residenz Ambiente Bonn


In einer ruhigen, hübschen Wohngegend im Bonner Stadtteil Endenich liegt unsere Residenz Ambiente. Geschäfte und alle sonstigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Eine Bushaltestelle mit Verbindungen in die Bonner Innenstadt ist direkt vor der Tür.
Unsere Residenz Ambiente Bonn, die neben Betreutem Wohnen auch einen Pflegebereich anbietet, besteht aus fünf Gebäuden mit maximal vier Etagen, umgeben von einer großen, wunderschönen Gartenanlage mit Rasenflächen, vielen Bäumen und einem idyllischen Teich. Hier treffen sich bei schönem Wetter Bewohner und Besucher gleichermaßen und genießen die frische Luft. Eine wahrlich tolle Lage!
Zwei der modernen, weitläufigen Gebäude sind durch eine Glaseingangshalle miteinander verbunden, so dass man bereits beim Betreten von viel Licht empfangen wir. Die drei anderen (Apartment-)Häuser für Betreutes Wohnen stehen separat auf dem großen Park-Grundstück.
In den 36 hellen Ein- und 18 Zwei-Zimmer-Apartments unserer Residenz Ambiente ist viel Platz für Ihre Persönlichkeit. Dazu gehören nach Absprache natürlich auch Ihre Haustiere.
Und das Beste am Betreuten Wohnen: Sie können Ihre Privatsphäre ungestört genießen, sich aber gleichzeitig auf schnelle Hilfe verlassen. Mit oder ohne Pflegegrad.
Unsere Apartments sind alle seniorengerecht, mit eigenem Bad und einem 24-Stunden-Notruf, der zusätzlich für Sicherheit sorgt, ausgestattet. Auch eine Küchenzeile, Telefonanschluss und Balkon oder Terrasse sind inklusive.
Und wenn Sie die dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Residenz Ambiente Bonn
  • Anschrift Kollegienweg 43
  •   53121 Bonn

Beste Empfehlung

Petra Scheer

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Silke Mauer

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Nina Krasniqi

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Iris Schwank

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