Am Ortsrand des Luftkurortes Friedenweiler, in einem denkmalgeschützten, imposanten Schlossgebäude aus dem 18. Jahrhundert, ruhig und idyllisch liegt die Pro Seniore Schloss Friedenweiler.
Die Klosterkirche prägt das Erscheinungsbild der Residenz. Der herrlich gestaltete Schlossgarten mit altem Baumbestand, einem Teich und vielen Sitzgruppen lädt zum gemeinschaftlichen Verweilen an der frischen Luft ein. Für einen Spaziergang bietet sich das wunderschöne, weitläufige Parkgelände an, das die Residenz umgibt. Alle Wege hier sind rollstuhlgerecht.
Das Innere der Residenz ist großzügig, hell und ansprechend gestaltet. Die Geschichte des Gebäudes ist hier an vielen Stellen präsent und vermittelt eine ganz besondere und gemütliche Atmosphäre. So schmückt die Flure des Erdgeschosses ein Kreuzgewölbe, ein Deckengemälde ziert den Veranstaltungsraum.
Zahlreiche Sitzgruppen bieten Rückzugsmöglichkeiten – auch für den gemeinschaftlichen Plausch. Die Bibliothek, helle und freundliche Therapieräume, lichtdurchflutete Restaurants, der mediterran gestaltete Wohlfühlraum, ein Kiosk – das trägt hier zum persönlichen Wohlbefinden bei.
Sie oder Ihre Lieben wohnen hier liebevoll umsorgt und geborgen, in einem der hellen, großen Pflegezimmer, die mit eigenen Möbeln eingerichtet und gestaltet werden können.
Umfangreiche Serviceleistungen, zahlreiche Freizeitaktivitäten im Rahmen unseres Wochenprogramms, viele kulturelle und jahreszeitliche Veranstaltungen, Kreativ- und Bewegungsangebote sowie die individuellen Therapiemöglichkeiten runden das Programm ab - für Ihr persönliches Wohlbefinden an jedem einzelnen Tag in einer wahrhaft einzigartigen Umgebung.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Friedenweiler oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
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