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Pro Seniore Schloss Friedenweiler


Am Ortsrand des Luftkurortes Friedenweiler, in einem denkmalgeschützten, imposanten Schlossgebäude aus dem 18. Jahrhundert, ruhig und idyllisch liegt die Pro Seniore Schloss Friedenweiler.

Die Klosterkirche prägt das Erscheinungsbild der Residenz. Der herrlich gestaltete Schlossgarten mit altem Baumbestand, einem Teich und vielen Sitzgruppen lädt zum gemeinschaftlichen Verweilen an der frischen Luft ein. Für einen Spaziergang bietet sich das wunderschöne, weitläufige Parkgelände an, das die Residenz umgibt. Alle Wege hier sind rollstuhlgerecht.
Das Innere der Residenz ist großzügig, hell und ansprechend gestaltet. Die Geschichte des Gebäudes ist hier an vielen Stellen präsent und vermittelt eine ganz besondere und gemütliche Atmosphäre. So schmückt die Flure des Erdgeschosses ein Kreuzgewölbe, ein Deckengemälde ziert den Veranstaltungsraum.
Zahlreiche Sitzgruppen bieten Rückzugsmöglichkeiten – auch für den gemeinschaftlichen Plausch. Die Bibliothek, helle und freundliche Therapieräume, lichtdurchflutete Restaurants, der mediterran gestaltete Wohlfühlraum, ein Kiosk – das trägt hier zum persönlichen Wohlbefinden bei.

Sie oder Ihre Lieben wohnen hier liebevoll umsorgt und geborgen, in einem der hellen, großen Pflegezimmer, die mit eigenen Möbeln eingerichtet und gestaltet werden können.
Umfangreiche Serviceleistungen, zahlreiche Freizeitaktivitäten im Rahmen unseres Wochenprogramms, viele kulturelle und jahreszeitliche Veranstaltungen, Kreativ- und Bewegungsangebote sowie die individuellen Therapiemöglichkeiten runden das Programm ab - für Ihr persönliches Wohlbefinden an jedem einzelnen Tag in einer wahrhaft einzigartigen Umgebung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Schloss Friedenweiler
  • Anschrift Schlossplatz 3
  •   79877 Friedenweiler

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Silke Mauer

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Petra Scheer

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