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Pro Seniore Residenz Radolfzell


Nur wenige hundert Meter von der Innenstadt entfernt liegt unsere Pro Seniore Residenz Radolfzell. Der Bodensee ist hier in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar und auch Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Zusätzlich befindet sich direkt vor dem Haus eine Bushaltestelle.
Ebenso wie der an die Residenz angrenzende, wunderschön angelegte Park, lädt unsere Terrasse am Eingangsbereich die Bewohner zum Verweilen an der frischen Luft ein.
Unser großzügiger und heller Innenbereich überzeugt durch das Restaurant mit großen Fensterfronten, imposanter Glaskuppel und einer gut sortierten Bibliothek. Friseur, Maniküre, Pediküre und Kosmetikservice runden zudem das Angebot unserer Residenz ab.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Service- und ansprechenden Freizeitangeboten.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen besteht aus 11 Ein-, Eineinhalb- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 42,52 bis 71,42 qm – natürlich mit seniorengerechtem Bad inklusive Dusche und WC. Die Apartments verfügen jeweils über eine Küchenzeile und teilweise über einen Balkon oder eine Terrasse. Zusätzlich bieten sie Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Für das gute Gefühl der Sicherheit sorgt unser 24-Stunden-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.
Und wenn Sie dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.
Und falls Sie irgendwann doch mehr Unterstützung brauchen, wechseln Sie einfach in eines unserer Pflegezimmer – so bleiben Sie in Ihrem gewohnten Zuhause und müssen sich nicht einmal wesentlich umgewöhnen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Radolfzell
  • Anschrift Untertorstr. 24/26
  •   78315 Radolfzell am Bodensee

Beste Empfehlung

Petra Scheer

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Brigitte Wahl

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Silke Mauer

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Nina Krasniqi

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