Am Stadtrand von Göttingen, im Stadtteil Grone, ruhig im Grünen, unweit der Leine gelegen und doch zentrumsnah, das ist die Pro Seniore Residenz Posthof.
Die Residenz, eine aus vier Gebäudekomplexen bestehende Anlage, ist umgeben von einer parkähnlichen und abwechslungsreich gestalteten Gartenanlage mit altem Baumbestand. Zahlreiche Sitzmöglichkeiten, Bänke und Lauben sowie die große Sonnenterrasse am Haus laden zum gemeinschaftlichen Verweilen an der frischen Luft ein. Ein kleiner Spaziergang ist auf den ebenen, rollstuhlgerechten Wegen gut möglich.
Der Innenbereich ist hell und freundlich, farblich abwechslungsreich gestaltet und liebevoll dekoriert. Bewohner und Gäste umfängt hier eine angenehme und familiäre Atmosphäre. Beliebte Treffpunkte für Bewohner und Besucher sind der lichtdurchflutete Wintergarten mit großen Fenstern, die einen wunderbaren Blick in den Garten eröffnen, Und das Café mit Bauernstube, das zum Plausch oder gemeinsamen Spiel einlädt. Ein gemütliches Restaurant, moderne Therapieräume, vielseitige Gemeinschaftsräume sowie einladende Aufenthaltsbereiche - all das ist hier Standard. In dem großzügigen Mehrzweckraum mit Leseecke finden u.a. regelmäßig Musikveranstaltungen statt. Liebevoll umsorgt in einem der hellen und geräumigen Pflegezimmer - hier wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Serviceleistungen.
Zahlreiche Freizeitaktivitäten im Rahmen unseres Wochenprogramms, kulturelle und jahreszeitliche Veranstaltungen, Kreativ- und Bewegungsangebote und Ausflüge sowie die individuellen Therapieangebote runden das Programm ab.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Göttingen oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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