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Pro Seniore Residenz Neuhofen


Unsere Pro Seniore Residenz liegt zentral und doch idyllisch. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Apotheken, Ärzte und Banken befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind zu Fuß erreichbar. Durch die gute Verkehrsanbindung sind auch die umliegenden Städte bequem und schnell zu erreichen.
Sitzgruppen und die Sonnenterrasse in der Grünanlage der Residenz, die neben dem Betreuten Wohnen auch einen Pflegebereich anbietet, laden zum gemeinschaftlichen Verweilen an der frischen Luft ein und auch der nahe gelegene Wald bietet die Möglichkeit für einen Spaziergang im Grünen.
Der gesamte Innenbereich - so auch die Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume - ist großzügig, hell und freundlich gestaltet sowie liebevoll und abwechslungsreich dekoriert. Das gesamte Haus vermittelt eine familiäre und angenehme Atmosphäre. Ein lichtdurchflutetes Foyer und unser Café am Roseneck sind beliebte Treffpunkte der Bewohner.
Neben einem Pflegebereich für Langzeit –und Kurzzeitpflege besteht unser Apartment-Komplex aus 62 Ein- bis Drei-Zimmer-Apartments von 28 bis 84 qm. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. In allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Dabei ist jedes Apartment seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Schließlich sollen sich unsere Bewohner bei uns wohlfühlen.
Zusätzlich sind die Apartments teilweise mit Küchenzeile oder Kochnische ausgestattet und verfügen teilweise über eine Terrasse oder einen Balkon.
Und wenn Sie dauerhafte Unterstützung oder Pflege benötigen, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dank unseres Ambulanten Dienstes können Sie weiterhin im eigenen Apartment bleiben und haben dazu jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen. Und falls Sie irgendwann doch mehr Unterstützung brauchen, wechseln Sie einfach in eines unserer Pflegezimmer – so bleiben Sie in Ihrem gewohnten Zuhause und müssen sich nicht einmal wesentlich umgewöhnen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Neuhofen
  • Anschrift Speyerer Str. 8-10
  •   67141 Neuhofen

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