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Pro Seniore Residenz Kurfürstendamm


An der berühmten Flaniermeile Kurfürstendamm, im Herzen Berlins, hat die Pro Seniore Residenz Kurfürstendamm ihren Sitz. Dank der idealen Lage sind Einkaufsläden, Restaurants, Cafés und kulturelle Angebote bequem zu erreichen – auch dank der sehr guten Verkehrsanbindung des Hauses: Eine Bushaltestelle und ein Taxistand befinden sich in unmittelbarer Nähe. So sind auch Ausflüge in die Umgebung kein Problem, etwa zum schönen Schloss Charlottenburg oder zum zoologischen Garten.
In der modernen, hell ausgestatteten Residenz leben Sie dank der großzügigen Bauweise wie im Hotel. Ein ansprechendes Restaurant, Aufenthaltsräume, zwei begrünte Dachterrassen, sowie ein gartenähnlich angelegter Innenhof gehören zum besonderen Charme des Hauses dazu.
Mit unserem Betreuten Wohnen schaffen wir älteren Menschen einen Ort, der ihnen bietet, was sie brauchen: ein sicheres und gemütliches Zuhause, in dem sie ihre Ruhe genießen können und dennoch Gesellschaft haben können, wenn sie es möchten. Frei von Verpflichtungen – dafür mit Hotelkomfort.
Unser Apartment-Bereich besteht aus 128 Ein- bis Drei- Zimmer-Apartments, teilweise mit Balkon. Die Apartments können gerne mit eigenen Möbeln ausgestattet werden. Darüber hinaus bieten wir auch bereits vollständig möblierte Einheiten. Jedes Apartment ist barrierefrei und hat ein eigenes Badezimmer. Ein eigener Briefkasten und ein Küchenanschluss, teilweise eine Küchenzeile, sind inklusive. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. Haustiere sind nach Absprache erlaubt. Eine Hausdame hilft Ihnen jederzeit gerne bei Fragen und Wünschen.
Wir zeichnen uns durch eine ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung aus und bieten ein anspruchsvolles Wohn- und Pflegekonzept unter einem Dach: Betreutes Wohnen und eventuell anschließender Pflege, sowie ambulante Pflege im Haus, die bei Bedarf im Apartment für mehr Sicherheit und Betreuung sorgt

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Kurfürstendamm
  • Anschrift Kurfürstendamm 100
  •   10709 Berlin-Wilmersdorf

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