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Pro Seniore Residenz Hohenburg


Mitten im Zentrum von Homburg, architektonisch mit einem Einkaufszentrum verbunden - das ist unsere Pro Seniore Residenz Hohenburg. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Therapeuten, Restaurants und vieles mehr sind in unmittelbarer Nähe und sehr bequem fußläufig zu erreichen. Auch die Verkehrsanbindung ist hervorragend.
Mehrere sonnige Sitzgruppen laden auf den Dachterrassen zum gemeinschaftlichen Verweilen ein.
Der helle und freundliche Innenbereich unserer Residenz ist geschmackvoll eingerichtet und bietet somit für unsere Besucher und Bewohner eine angenehme Atmosphäre. Große Aufenthaltsräume, ein großzügiges Foyer mit Rezeption, unsere Cafeteria, das helle Restaurant, die Bibliothek sowie ein großer Vortragsraum – all das gehört bei uns zum Standard.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment im Betreuten Wohnen oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer unseres Pflegebereichs für Langzeit- und Kurzzeitpflege – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen, an den Bedürfnissen älterer Menschen ausgerichteten Serviceleistungen.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 100 Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments von 24 bis 75 qm. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. In allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel. Jedes Apartment ist seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Zudem verfügt jedes Apartment über eine Terrasse oder einen Balkon und teilweise auch über Küchenanschlüsse.
Und wenn Sie dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.
Und falls Sie irgendwann doch mehr Unterstützung brauchen, wechseln Sie einfach in eines unserer Pflegezimmer – so bleiben Sie in Ihrem gewohnten Zuhause und müssen sich nicht einmal wesentlich umgewöhnen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Hohenburg
  • Anschrift Gerberstr. 18
  •   66424 Homburg/Saar

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Rabea Petry

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