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Pro Seniore Residenz Cochem


In einem ruhigen Wohngebiet im idyllischen Stadtteil Cochem-Sehl, mit wunderschönem Blick auf die Mosel, die Weinberge und die Reichsburg von Cochem, liegt unsere Pro Seniore Residenz. Das Moselufer ist in nur wenigen Gehminuten erreichbar und auch Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in der Nähe unserer Residenz. Die historische Altstadt von Cochem ist in 20 Minuten ebenfalls bequem zu Fuß zu erreichen.
Eine gepflegte Gartenanlage, eine große Sonnenterasse, auf der häufig Feste und Veranstaltungen stattfinden, ein helles Restaurant und schöne Aufenthaltsräume, die auch gerne von ortsansässigen Vereinen genutzt werden, gehören zum Standard unseres Hauses. Abgerundet wird das Angebot durch einen Friseur, eine Weinstube und das Café Kaffee-Kanne.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Service- und ansprechenden Freizeitangeboten.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 24 Ein- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 28 bis 59 qm. In allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel. Zusätzlich verfügen sie zum Teil über eine Küchenzeile bzw. Kochnische und über einen Balkon oder eine Terrasse. Dabei ist jedes Apartment seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Für das gute Gefühl der Sicherheit in den „eigenen vier Wänden“ sorgt unser 24-h-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.
Und wenn Sie die dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Cochem
  • Anschrift Im Brühl 12-14
  •   56812 Cochem-Sehl

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Rabea Petry

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Petra Scheer

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