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Pro Seniore Residenz Chemnitz


Unweit des Zentrums von Chemnitz, im bevorzugten Stadtteil Schlosschemnitz mit seinen vielen wunderschönen Gründerzeithäusern - zentral und doch ruhig - liegt unsere Pro Seniore Residenz. Mit dem Küchwald, dem Schlossteich und dem Schlossplatz gegenüber der Residenz ist diese umgeben von attraktiven Grünanlagen. Die Bushaltestelle ist nur wenige Schritte vom Hauteingang entfernt, Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig gut zu erreichen.
Die Pro Seniore Residenz Chemnitz ist ein modernes, U-förmiges Gebäude. Im Sommer sind an den Balkonen die Blumenkästen mit üppiger Bepflanzung ein schöner Blickfang. Beim Betreten der Residenz umfängt Bewohner und Besucher eine angenehme Atmosphäre – bestechend ist die helle und freundliche Innengestaltung, außergewöhnlich ist der Hotelcharakter der Lobby der Residenz.
Der gepflegte und schön begrünte Innenhof mit befestigten Wegen lädt ebenso wie die große Terrasse mit vielen angenehmen Sitzgelegenheiten zum Verweilen an der frischen Luft ein.
Mit viel Herz und Sachverstand sind die Mitarbeiter der Pro Seniore Residenz für Sie da – sowohl in unserem Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen. Letzteres bietet sich für diejenigen an, die nur ab und an Hilfe benötigen und sich sicher fühlen möchten, aber trotzdem die Privatsphäre eigener vier Wände genießen wollen.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen umfasst 32 helle und großzügig geschnittene Ein- oder Zwei-Zimmer-Apartments mit einer Größe von 28 bis 90 qm – natürlich mit barrierefreiem Bad mit Dusche und WC, teilweise mit einer Küchenzeile bzw. Kochnische und Terrasse oder Balkon – manche mit einem wunderschönen Blick über Chemnitz, den Schlossplatz und zur Schlosskirche. Selbstverständlich sind die notwendigen Anschlüsse in der Küche sowie für Telefon vorhanden. Ein persönlicher Briefkasten und ein eigener Abstellraum runden das umfangreiche Angebot ab.
Für das gute Gefühl der Sicherheit in den „eigenen vier Wänden“ sorgt unser 24-h-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Chemnitz
  • Anschrift Salzstr. 40
  •   09113 Chemnitz

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Brigitte Wahl

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Nina Krasniqi

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Petra Scheer

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Silke Mauer

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