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Mana Residenz Villa Wedell


Neu eröffnet im Sommer 2013 knüpft die Villa Wedell an den großen Erfahrungsschatz des Familienunternehmens an, das seit über 40 Jahren mit Senioreneinrichtungen in Berlin und Norddeutschland erfolgreich ist.

Der Bereich des betreuten Wohnens umfasst 60 Apartments, verteilt auf vier Etagen. Jede Etage ist unverwechselbar eingerichtet und gestaltet. Die Villa Wedell steht für eine moderne Ausstattung, professionelle Annehmlichkeiten für den pflegerischen Bedarf sowie exklusive lichte Apartments – und all dies gelegen inmitten eines weitläufigen Gartengrundstücks.

Wir stellen Ihnen qualifiziertes Fachpersonal zur Seite, das sich innerhalb unseres Unternehmens bereits langjährig bewährt hat. So garantieren wir Ihnen rund um die Uhr eine ebenso herzliche wie kompetente Pflege und Betreuung.

Darüber hin­aus wer­den Pfle­ge­leis­tun­gen und Be­treu­ung am­bu­lant si­cher­ge­stellt. An­ders als in voll­sta­ti­onären Ein­rich­tun­gen wer­den hier Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­te von den Be­woh­nern selbst be­stimmt und in­di­vi­du­ell ver­ein­bart. Ein fach­kun­di­ges Team kann al­len An­for­de­run­gen an eine pfle­ge­ri­sche Voll­ver­sor­gung bis hin zur pal­lia­ti­ven Ver­sor­gung ge­recht wer­den.

Bei der Organisation einer kompetenten medizinischen Pflege und einfühlsamen Betreuung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Jedes Apartment umfasst etwa 30 qm und hat einen eigenen Balkon oder eine Terrasse. Die wandhohen Fenster verleihen dem Apartment ein luftiges, helles Raumgefühl. Holzfarben im Einklang mit dezenten Wandfarben und eleganten Tapeten sorgen für eine wohltuende Atmosphäre und Geborgenheit. Jedes Apartment verfügt über ein eigenes barrierefreies Badezimmer sowie eine gesicherte kleine Küche. Eine Hausnotrufanlage steht Ihnen im Badezimmer sowie am multifunktionalen Pflegebett rund um die Uhr und nach neuestem Stand der Technik zur Verfügung.

Die Gemeinschaftsküchen sind mit rustikalem Holzfboden und modernster Technik ausgestattet. In den Essbereichen sind die gepolsternen Korbstühle, die Gardinen und Tapeten in einem lebensfrohen Farb- und Designkonzept aufeinander abgestimmt.

Wenn Sie wünschen bereiten wir Ihnen jeden Tag Mahlzeiten aus frischen Zutaten oder Sie beteiligen sich am Kochen oder der Rezeptauswahl, bevor sie es sich in unseren Wohnzimmern gemütlich machen.

Eingebettet im Souterrain der Villa befindet sich eine Tagespflegeeinrichtung. Betreiber der Tagespflegeeinrichtung ist die MANA Häusliche Pflege GmbH. Die Bewohner sind herzlich bei den abwechslungsreichen Veranstaltungen willkommen und eingeladen, die Terrasse mit direktem Gartenzugang zu nutzen. Unsere drei Alpakas im Tiergehege freuen sich ebenfalls über Besuch.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 160 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Mana Residenz Villa Wedell
  • Anschrift Wedellstr. 80
  •   12249 Berlin

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