Wohnen in guter Lage in Eibelshausen
Eschenburg liegt im hessischen Lahn-Dill-Kreis, eingebettet in eine herrliche Mittelgebirgs-Landschaft und umgeben von den Ortsteilen Eiershausen, Roth, Simmersbach und Wissenbach. Die Gemeinde wurde nach dem 589 Meter hohen Berg „Eschenburg“ benannt. Die idyllische Region ist ein beliebter Ausgangspunkt für ausgiebige Wander- und Radtouren.
Das im Herbst 2019 neu eröffnete Domizil Eschenburg, Haus Sonnenwinkel, liegt in ruhiger Randlage des Ortsteils Eibelshausen. Bis zum Ortskern mit vielen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Ärzten sind es rund zehn Gehminuten.
Professionelle Pflege und Betreuung: einfach besser umsorgt
Unabhängig davon, ob Sie eine leichte oder eine intensive Betreuung benötigen, geben wir immer unser Bestes, damit Sie sich bei uns jederzeit gut umsorgt fühlen. Für eine familiäre Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit sorgen wir mit viel persönlichem Einsatz und auch mit einem hohen professionellen Maßstab unserer Pflege. Und das 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.
Mit fortschreitendem Alter fällt es vielen Menschen immer schwerer, das tägliche Leben allein zu meistern. Dabei sind es oft die Dinge, die bisher selbstverständlich waren - wie z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege oder die richtige Einnahme von Medikamenten -, die Ihnen auf einmal nicht mehr ganz so leicht fallen. Da fühlt man sich einfach sicherer, wenn man jemanden an seiner Seite hat, auf den man zählen kann. In unserer Seniorenwohnanlage bekommen Sie genau die Unterstützung, die Sie brauchen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Eschenburg oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
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