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KerVita Senioren-Zentrum Lühmann-Park


Im November 2012 eröffnete KerVita das elfte KerVita Senioren-Zenrum in Norddeutschland im Neubaugebiet Lühmann-Park. Die Einrichtung beherbergt 104 Pflegeplätze – vorwiegend in Einzelzimmern sowie 21 altersgerechte Appartements. Die Einrichtungen der KerVita-Gruppe grenzen sich bewusst durch ihre aufwendige Gestaltung der Wohnräume von den herkömmlichen, krankenhausähnlichen Senioreneinrichtungen ab. Die Außen- und Innengestaltung erfüllt höchste Erwartungen, die Sie an ein 4- oder 5- Sterne Hotel stellen würden. Die farbliche Gestaltung der Innenräume schafft eine lebendige, fröhliche und zugleich vertraute Atmosphäre.

Die Fachkräfte der Einrichtungen zeichnen sich durch eine besondere Nähe zum Menschen aus. Kontinuierliche Ausund Weiterbildung der Mitarbeiter gewährleistet dabei eine fachliche Kompetenz, die keine Fragen offen lässt. Der überdurchschnittliche Qualitätsstandard der Mitarbeiter ist die Visitenkarte der Einrichtung – und Ihr Weg zu einem unbeschwerten Glück. Hier finden Sie eine starke Gemeinschaft und ein sympathisches Umfeld, in dem Sie sich rundum geborgen fühlen können. Wir kümmern uns liebevoll rund um die Uhr um Sie und schenken Ihnen gerne jederzeit ein offenes Ohr.

Freizeit gemeinsam gestalten. Sie möchten Ihren Lebensabend in einem geselligen Umfeld genießen und sich auf die angenehmen Dinge des Lebens konzentrieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die besondere Lage des Senioren- Zentrums „Lühmann-Park“ ermöglicht es den Bewohnern, sich in ruhiger und dennoch zentraler Lage zu entspannen, gleichzeitig aber weiterhin am städtischen Leben teilhaben zu können und selbst zu dessen Vielfalt beizutragen. In unserem Haus kommen sowohl aktive als auch Ruhe suchende Senioren auf ihre Kosten. Es gibt tagtäglich vielfältige Freizeitangebote wie Basteln, Singen, Gruppenspiele, Gymnastik und Gedächtnistraining. In unseren gemütlich gestalteten Aufenthaltsräumen finden Sie immer Gleichgesinnte für einen Plausch oder eine Kartenspielrunde.

Unsere Nähe für Ihre Sicherheit. Der Umgang unserer liebenswürdigen Pflegekräfte mit den Bewohnern wird bestimmt durch Vertrauen, persönliche Nähe und gegenseitige Wertschätzung. Bei uns wird niemand allein gelassen, sondern wir nehmen uns viel Zeit, um auf Ihre individuellen Belange und Wünsche einzugehen. Dafür steht unser qualifiziertes Pflegeteam rund um die Uhr zur Verfügung. Erst das Zusammenspiel aus hochwertiger Ausstattung und menschlicher Zuwendung schafft Ihnen ein Lebensumfeld, in dem Sie sich zu Hause fühlen. Damit wir jederzeit optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen können, rundet ein regelmäßiger Austausch mit Ihren behandelnden Ärzten unser fürsorgliches Pflegeangebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.319,85 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   KerVita Senioren-Zentrum Lühmann-Park
  • Anschrift Lühmannstr. 11
  •   24558 Henstedt-Ulzburg

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