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KATHARINENHOF am Preußenpark


Die gute Nachricht für eingesessene Wilmersdorfer: Es gibt keinen Grund, Ihren geliebten Kiez zu verlassen. Denn mit dem KATHARINENHOF AM PREUßENPARK bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in dem traditionsreichen Bezirk wohnen zu bleiben, der dank seiner vielen Grünflächen und einem bürgerlich-gediegenen Ambiente zu den begehrtesten Wohnlagen Berlins zählt. Auch falls Sie bislang woanders gelebt haben, werden Sie sich hier, im alten Berliner Westen, schnell einleben.

In Ihrem neuen Zuhause am Preußenpark kann Ihr Leben so weitergehen, wie Sie es gewohnt sind. Soweit es Ihre Gesundheit zulässt, gibt es keinen Grund, Ihre festen Rituale aufzugeben. Gut möglich, dass Ihr Alltag sogar bunter und geselliger wird als zuvor. In jedem Fall aber wird er sicherer sein.

Wir möchten, dass Sie genau so leben und wohnen können, wie Sie es gewohnt sind. Sie möchten früh am Morgen ganz ungestört Zeitung lesen und Kaffee trinken? Kein Problem, nehmen Sie ihr Frühstück einfach in Ihren eigenen vier Wänden ein. Ihr Lieblingsgericht steht nicht auf dem Menüplan? Unsere Küchenverantwortlichen freuen sich über Rezepte und andere kulinarische Anregungen. Sie hängen an Ihren Möbeln? In unseren geräumigen, lichtdurchfluteten Zimmern ist genügend Platz für Ihre Lieblingsstücke. Sie hatten Ihr Leben lang Tiere um sich? Unsere Sittiche freuen sich über Ansprache, genauso wie unsere Hauskatzen über Streicheleinheiten. Und falls Sie Hunde mögen, können Sie unsere freundliche Bernhardinerhündin „Selma“ kraulen, die jede Woche zu Besuch kommt.

Der KATHARINENHOF AM PREUßENPARK bietet 125 Pflegeplätze in hellen, großzügig geschnittenen und seniorengerechten Einzelzimmern, Doppelzimmern und Suiten. Selbstverständlich sind alle Zimmer mit barrierefreien Bädern ausgestattet. Unser modernes Wohn- und Pflegekonzept gewährleistet eine Betreuung, die zur Persönlichkeit des Einzelnen passt. Um diesem Anspruch im Alltag gerecht zu werden, begleiten und fördern wir unsere Mitarbeiter kontinuierlich. Unser Team ist nicht nur bestens auf seine Aufgaben vorbereitet, sondern auch mit Herzblut dabei.

Wir bieten aktivierende Pflege auf höchstem Niveau. Dabei ist es uns wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Bewohnern aufzubauen. Jeder Mensch möchte so autark wie möglich bleiben, gerade wenn er merkt, dass er zunehmend auf Hilfe angewiesen ist. Pflege ist ein sensibles Thema – weil sie intim, sehr persönlich und häufig auch schambesetzt ist. Wir wissen das und arbeiten deshalb so einfühlsam wie verantwortungsbewusst, insbesondere bei erhöhter Pflegebedürftigkeit und Demenz.

Warum sollten Sie sich langweilen, nur weil sie in einer Pflegewohnanlage leben? Für Abwechslung sorgt unser vielseitiges Kultur- und Freizeitprogramm: Wer mag, kann an organisierten Ausflügen teilnehmen oder in unserer Kunstwerkstatt Malkurse besuchen, einen Schachpartner herausfordern oder Karten spielen, beim Likörnachmittag im Café mit Angehörigen, Nachbarn und Bewohnern plaudern oder abends Lesungen und Vernissagen besuchen, gemeinsam singen oder Gymnastik treiben und, und, und... Sie können Ihre Interessen pflegen, Neues ausprobieren oder ein Talent entdecken, von dem Sie bislang selbst nichts geahnt haben. Und wenn Sie von all dem nichts wissen wollen, ist das Ihr gutes Recht. Denn wir respektieren nicht nur die Individualität jedes Bewohners, sondern auch dessen Privatsphäre.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.778,89 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   KATHARINENHOF am Preußenpark
  • Anschrift Sächsische Str. 46
  •   10707 Berlin

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