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Johanniter-Stift Hannover-Ricklingen


Das Johanniter-Stift Hannover-Ricklingen besteht seit Oktober 2000 und wurde im Jahr 2007 erweitert.

Wir bieten Betreutes Wohnen, stationäre Pflege und eingestreute Kurzzeitpflege an. Insgesamt stehen jetzt auf drei Etagen 77 Appartements in den Größen von 29,5 qm bis zu 85 qm und 96 Pflegeplätze, von denen nur zwei Doppelzimmer sind, zur Verfügung.
Durch attraktive öffentliche Veranstaltungen im Haus und kompetente Betreuung unserer Bewohner schaffen wir ein lebendiges Heim für den Lebensabend.

Unser in Hannovers Süden gelegenes Haus ist in den 1920 eingemeindeten Stadtteil Ricklingen eingebettet. Der 30 Meter entfernte Ricklinger Stadtweg mit all seinen Geschäften, der Stadtbibliothek und dem Freizeitheim lädt zu nahezu allen Besorgungen ein. Die Straßenbahn mit den Linien 3, 7 und 17 fährt Sie aber auch in zehn Minuten zum Kröpcke, dem Zentrum Hannovers. Wer einfach die Natur genießen möchte, für den ist das nahe gelegene Ricklinger Holz der passende Ort.

In unserem modernen Haus wohnen Sie im eigenen Appartement oder im gemütlichen Pflegezimmer. Zusätzlich bieten wir eingestreute Kurzzeitpflege an.

Für die geselligen Stunden stehen zwei Speiseräume mit integrierten Teeküchen, eine Bibliothek, mehrere individuell gestaltete Aufenthaltsbereiche, ein Clubraum mit Dachterrasse, ein Andachtsraum, ein Bastelraum sowie ein Gymnastikraum zu Verfügung.

Die ausgedehnte Gartenanlage mit diversen Sitzgelegenheiten und einer großzügigen Terrasse lädt ein zum Flanieren und Verweilen.
Hier ist immer was los

In dem großen Restaurant, in dem alle Bewohner ihre Mahlzeiten einnehmen können, finden auch alle größeren Veranstaltungen statt. Nachmittags ist es als Café auch für Angehörige und Gäste von außerhalb zugänglich. Regelmäßige Ausstellungen mit den unterschiedlichsten Künstlern geben dem Raum immer wieder ein neues Gesicht.

Das Johanniter-Stift Hannover-Ricklingen versteht sich als ein offenes und sehr persönliches Haus, in dem die Angehörigen unserer Bewohner eine wichtige Rolle einnehmen. Angehörige können an den meisten Angeboten unseres Veranstaltungskalenders kostenlos teilnehmen. Wir freuen uns immer, Sie bei uns im Haus begrüßen zu dürfen! Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch für Fragen, Probleme oder Anregungen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Sie als Bewohner werden in Ihren Bedürfnissen und Interessen von unserem Sozialen Dienst unterstützt. Wählen Sie aus verschiedenen Gruppenangeboten, bei denen wir alle Sinne der Bewohner ansprechen. Biographiearbeit und Erinnerungspflege spielen bei uns eine große Rolle.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.899,96 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Johanniter-Stift Hannover-Ricklingen
  • Anschrift Kreipeweg 11
  •   30459 Hannover

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