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Hochwald-Altenzentrum St. Klara


Das Hochwald Altenzentrum St.Klara grenzt unmittelbar an den Hermeskeiler Stadtpark und befindet sich damit in ruhiger, aber doch zentraler Lage zum Stadtkern-ein Haus das voller Leben steckt. Hier begegnen sich viele Menschen: Bewohner, Mitarbeiter, Angehörige, Ehrenamtliche, Freunde und Vereine. Wir sind ein Haus der offenen Tür, dem ein gutes Miteinander wichtig ist. Gleichzeitig schenken wir 89 Menschen Geborgenheit, so dass sie in Sicherheit ihren Lebensabend genießen können.

Unser Haus hat 4 Wohnbereiche, die bequem mit zwei Aufzügen zu erreichen sind. Alle Bereiche sind rollstuhlgerecht. In jedem Wohnbereich gibt es eine gemütliche Sitzecke mit Fernseher, einen Speisesaal,eine Küche, sowie ein Dienstzimmer.

Unser Haus ist ein Ort der Begegnung. Wir wollen unsere Bewohnerinnen und Bewohner begleiten. Für unsere psychisch veränderten Bewohnerinnen und Bewohner haben wir ein eigenes sozialpflegerisches Konzept entwickelt. Grundlage unseres Handelns ist das christliche Menschenbild.

Um den Alltag möglichst bunt und abwechslungsreich zu gestalten, bieten wir zahlreiche Aktivitäten an. Dabei ist es unser Ziel, Fähigkeiten und Talente unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern, Kreativität zu wecken und Gemeinschaft zu stärken. Natürlich feiern wir auch gemeinsam Feste und nehmen aktiv am kulturellen Leben der Stadt teil.

Es ist uns sehr wichtig, dass es unseren Bewohnerinnen und Bewohnern gut geht, dass sie sich bei uns rundum wohlfühlen und unsere Einrichtung für sie zu einem wirklichen Zuhause wird. Dazu gehört eine ganzheitliche Pflege, bei der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Persönlichkeit und individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner achten, ebenso wie zum Beispiel eine gute und schmackhafte Küche.

Als christliche Einrichtung haben wir es uns zum Ziel gesetzt, in unserem Haus eine Kultur und Atmosphäre zu schaffen, in der Wert und Würde jedes menschlichen Lebens der Maßstab allen Handelns ist.

Unser Haus verfügt über 48 Einzelzimmer und 23 Zweibettzimmer. Alle Zimmer sind großzügig, hell, modern und freundlich gestaltet. Die Wohnfläche der Einzelzimmer beträgt 28 qm, Zweibettzimmer sind jeweils 35 qm groß. Jedes Zimmer besitzt ein eigenes geräumiges Bad mit barrierefreier Dusche und WC, sowie einen Balkon.

Auf Wunsch und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten können gerne eigene Möbel mitgebracht und das Zimmer nach eigenem Belieben gestaltet werden. Nur das moderne Pflegebett, der Kleiderschrank und der Nachttisch sind feste Bestandteile der Ausstattung. Selbstverständlich haben alle Zimmer Telefon-, Radio- und TV-Anschluss, sowie eine Notrufanlage. Über diese besteht auch die Möglichkeit mit dem Bewohner zu kommunizieren.

Ein besonderes Pflegebad steht auf jedem Wohnbereich zur Verfügung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.114,42 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Hochwald-Altenzentrum St. Klara
  • Anschrift Saarstr. 32
  •   54411 Hermeskeil

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