Das Haus Müller bietet für 60 Bewohner aller Pflegestufen incl. 10 Kurzzeitpflegeplätze einen neues Zuhause. Fünf Wohngruppen, so genannte Hausgemeinschaften, verteilen sich auf drei Etagen. Jedes Zimmer verfügt über ein separates Bad mit Dusche und WC. Insgesamt bietet das Haus 48 Einzelzimmer und 6 Doppelzimmer.
Die Wohngruppen sind so aufgebaut, das möglichst kleine und ausgewogene Bewohnergruppen entstehen. Die Gruppengröße liegt zwischen fünf und zwölf Bewohnern die gemeinschaftlich zusammenleben und ihren Alltag zusammen planen und gestalten. Unterstützt und begleitet werden die Bewohner dabei von den Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften.
Jede Wohngruppe hat einen eigenen Aufenthalts- und Speiseraum sowie eine Küchenzeile und einen Vorratsraum. Hier kann – wie in einer Großfamilie - zusammengelebt und der Alltag gestaltet werden. Wie in einer familiären Gemeinschaft wird im Haus Müller zusammen gewohnt und vor allem zusammen gelebt. Aktivitäten und Vorhaben können gemeinsam von den Bewohnern geplant und besprochen werden.
Die Bewohnerzimmer sind mit einem eigenen Bad mit Dusche und WC ausgestattet. Die Zimmer können auf Wunsch selbstverständlich von den Bewohnern mit eignen Möbelstücken eingerichtet werden.
Ein Pflegebad mit Aroma- und Lichttherapie steht den Bewohnern ebenfalls zur Verfügung und kann von diesen jederzeit genutzt werden.
Liebevoll eingerichtete Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume sollen den Bewohnern das „Zuhause-Fühlen“ leicht machen. Ein Kaminzimmer, nostalgisch eingerichtete Aufenthaltsräume, eine Bibliothek und gemütliche Wohnküchen bieten vielfältige Möglichkeiten sich aufzuhalten.
Tagesstrukturierende Angebote motivieren die Bewohner sich ihren Vorlieben und Fähigkeiten entsprechend zu beschäftigen. Gruppen- und Einzelangebote wie Gymnastik, Gedächtnistraining, Bingo, etc. fördern die Ressourcen der Bewohner und sorgen für Kurzweil und Freude.
Natürlich sind auch weiterhin Haustiere im Haus Müller erlaubt. Das seit Jahrzehnten bewährte Konzept der tiergestützten Therapie soll es den Bewohnern auch in Zukunft ermöglichen, ihren Alltag als sinnvoll zu erleben und Verantwortung zu übernehmen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Ihr Eigenanteil pro Monat | 2.064,84 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Möhnesee oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum